Artikel 1 Allgemein

Angebote von Ebner Technology sind unverbindlich und können sich ändern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Verkaufsmethoden zwischen Ebner Technology und seinen Kunden. Diese Bedingungen gelten als fester Bestandteil aller Bestellungen unter Ausschluss aller sonstigen Bestimmungen, mit Ausnahme etwaiger vom Lieferanten schriftlich akzeptierter, besonderer Vereinbarungen. Diese Klauseln können ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht geändert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Bedingungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien und heben diese auf. Ebner Technology behält sich das Recht vor um, bei Bedarf, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Mit der Abnahme der vereinbarten Leistung gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind von uns bestmöglich ermittelt, aber insofern für uns unverbindlich. Bei Kostenvoranschlägen für Sonnenkollektoren, Warmwasserspeicher und komplette Solaranlagen, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

Artikel 2 Abschluss der Bestellung

Die übermittelte Bestellung ist für den Besteller unwiderruflich, für den Lieferanten jedoch unverbindlich, wenn sie von letzterem nicht angenommen wird. Es bleibt in jedem Fall vereinbart, dass die eingeleitete Ausführung des Auftrages durch den Lieferanten die Annahme desselben mit sich bringt.

Artikel 3 Versand und Transport

Risiko und Gefahr des Transportes trägt in jedem Falle der Auftraggeber, auch für am Bestimmungsort getätigte Verkäufe. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Ware der bestellten entspricht und / oder während des Transports keine Transportschäden aufgetreten sind. Jeder Mangel muss sofort dem Spediteur / Kurier gemeldet werden, der mit Vorbehalt den Lieferschein unterzeichnet und diesen Vorbehalt durch Einschreiben mit Rückantwort bestätigt, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Jede Rücksendung, die der Kunde wegen beanstandeter Produkte vornimmt, nach erfolgter Autorisierung, zum Austausch welche ersetzt werden soll, muss ab Werk des Lieferanten erfolgen, ansonsten kann der Lieferant den Empfang unter Ausschluss jeglicher Verantwortung verweigern.

Artikel 4 Lieferung

Die Lieferzeit ist unverbindlich und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem alle Elemente der Bestellung bereitgestellt und unwiderruflich definiert wurden. Bei Zahlungsverzug, auch im Zusammenhang mit früheren Lieferungen, hat der Lieferant das Recht, die Ausführung des Auftrages auszusetzen, bis die Zahlungen geleistet sind und angemessene Garantien für noch offene, folgende oder ablaufende Zahlungen gegeben sind. Die Lieferzeit wird in Werktagen berechnet. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt. Wenn die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt wird, wird diese in Rechnung gestellt und auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert.

Artikel 5 Höhere Gewalt

Die Lieferfrist kann verlängert werden, wenn Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks, Arbeitsunruhen, Aussperrungen, usw) die Ausführung des Auftrags verhindern. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Verzögerungen, die sich aus solchen Ereignissen in Bezug auf die Lieferfrist ergeben und auch mögliche Unterlieferanten von Ebner Technology betreffen können, niemals zur Verhängung von Vertragsstrafen oder zu Schadensersatzforderungen gegen den Lieferanten führen.

Artikel 6 Missbrauch gekaufter Produkte

Der Besteller ist nicht berechtigt und verzichtet ausdrücklich darauf, vom Lieferanten Ersatz oder Nachbesserung für Schäden zu fordern oder Entschädigungen zu leisten, die sich aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung oder nicht von Ebner Technology genehmigten Änderungen der gekauften Produkte ergeben, und stellt den Lieferanten von jeglicher daraus resultierenden Haftung und Schadensersatzansprüchen auch gegenüber Dritten frei.

Artikel 7 Produktänderungen

Alle Angaben und Merkmale in den Katalogen, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, Angeboten und Werbemitteln des Lieferanten sind nur Richtwerte und für diesen unverbindlich. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die von ihm für notwendig erachteten Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, ohne den Kunden darüber in Kenntnis setzen zu müssen, sofern die Funktionalität und Sicherheit des Produkts nicht verändert wird. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die nach der Bestellung geforderten Änderungen, an der für den Kunden bestimmten, bereits hergestellten oder herzustellenden Ware vorzunehmen.

Artikel 8 Rücktritt / Änderung der Bestellung

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Recht des Kunden zum einseitigen Rücktritt von der Bestellung ausgeschlossen wird. Ohne die schriftliche Zustimmung von Ebner Technology können laufende Bestellungen weder komplett noch teilweise storniert oder geändert werden. Es werden keine Änderungen oder Modifikationen mehr vorgenommen, wenn die Produktion, oder auch nur ein Teil dieser, der bestellten Produkte bereits begonnen hat. Durch die Stornierung oder Änderung der Bestellung entstehende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sondermodelle, die auf Maß vom Auftraggeber bestellt worden sind, können nicht annulliert werden.

 

Artikel 9 Auflösung

Die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungszielen/Zahlungen des Preises innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen bedeutet, dass der Lieferant die gesamte noch fällige Preisdifferenz erhalten oder die Bestellung gemäß und in jeder Hinsicht laut Artikel 1456 des Codice Civile, kündigen kann, mittels Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail, unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Ersatz von eventuell weiteren entstandenen Schäden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung mit sofortiger Wirkung mittels Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail, welche an den Kunden gesendet wird, wenn er Kenntnis von Verfahren, Beschlagnahmen, Zwangsvollstreckungen oder anderen nachteiligen Handlungen, Liquidationssituationen, kontrollierter Verwaltung, außerordentlicher Verwaltung, vorbeugenden Vereinbarungen und/oder vom Kunden verursachte Insolvenzen, erlangt.

Artikel 10 Handlungsverbot

Aus keinem Grund oder Anlass kann der Kunde rechtliche Schritte gegen den Lieferanten einleiten, wenn er die in der Bestellung vorgesehenen Zahlungen zuvor nicht erfüllt hat.

Artikel 11 Kreditabtretung

Der Lieferant behält sich das Recht vor, gemäß und für die Zwecke laut Artikel 1260 des Codice Civile die Abtretung des Kredits, der sich aus der Bestellung ergibt, an Factoring-Unternehmen oder gleichwertige Unternehmen zu vollziehen, vorbehaltlich einer Mitteilung an den Kunden mittels Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail.

 

Artikel 12 Zahlungen

Die Zahlung der Rechnungen für die Lieferungen hat innerhalb der festgelegten Fristen zu erfolgen. Die verspätete Zahlung der Rechnungen, wenn auch nur teilweise, führt neben der sofortigen Aussetzung der laufenden Bestellungen zum Beginn der Anhäufung der Verzugszinsen in Höhe des durch das Legislativdekret 231/2001 festgelegten Zinssatzes.

 

Artikel 13 Geheimhaltungsvereinbarung

Bei Ratenzahlungsverkäufen verbleibt die zu liefernde Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller im Eigentum des Lieferanten und kann vom Lieferanten, wo immer sie sich befindet, in Anspruch genommen werden, auch wenn sie bereits in anderem Eigentum vom Kunden oder von Dritten zusammengebaut oder eingebaut ist im Sinne und laut Art. 1523 und Folgende des Zivilgesetzbuches. Während des besagten Zeitraums wird der Kunde die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Hüters der gelieferten Sachen übernehmen und darf diese Produkte weder veräußern, noch zur Verwendung vergeben oder zu verpfänden, zu bewegen, zu beschlagnahmen oder beschlagnahmen zu lassen, ohne es als Eigentum des Lieferanten zu erklären und ohne diesen unverzüglich mittels Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail zu benachrichtigen.

Artikel 14 Preise

Die Preise sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden. Die Preise können anhand der Abweichungen überprüft werden, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung auftreten können. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk in Eppan (BZ).

Artikel 15 Wirksamkeit der Garantie / Ausschlüsse

Die Garantie ist wirksam, wenn die Anweisungen und Warnungen für die Verwendung und Wartung des verkauften Produkts beachtet werden. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss die zum Zeitpunkt des Kaufs ausgestellte Rechnung aufbewahrt werden.

Die Garantie umfasst keine Eingriffe an: hydraulischen Anlagen(-teilen); elektrischen Anlagen(-teilen) oder anderen Zubehörteilen, die nicht von Ebner Technology geliefert wurden. Alle Produktfehlfunktionen und / oder -abweichungen, die auf die folgenden Ursachen zurückzuführen sind, sind von dieser Garantie ausgeschlossen:

1) Transport

2) Fehlende Mitteilung und Durchführung von Wartungsarbeiten, die im Betriebs- und Wartungshandbuch vorgesehen sind

3) Nichtbeachtung der Anweisungen und Warnungen in Bezug auf die Installation und / oder Verwendung laut Ebner Technology

4) Störungen, Eingriffe, Wartung durch nicht qualifiziertes oder autorisiertes Personal

5) Missbräuchliche oder unsachgemäße Verwendung des Produkts, Nichtbeachtung des Zwecks/Anwendungsbereichs des Produkts

6) Schäden, die durch die weitere Verwendung des Geräts durch den Kunden nach Auftreten der Störung verursacht wurden

7) Verwendung von Ersatzteilen, Komponenten und Zubehör, die nicht original sind oder nicht von Ebner Technology empfohlen werden und eventuelle hierdurch verursachte Schäden

8) Falscher oder abnormaler Betrieb der elektrischen und / oder hydraulischen Versorgung

9) Korrosionen, Krustenbildung oder Brüche durch Streuströme, falsche Wasserhärte, Kalkablagerungen, Schlammablagerungen, Kondenswasser, Aggressivität oder Säure, unsachgemäße Entkalkung

10) Ursachen für höhere Gewalt wie z. B. Frost oder Überhitzung (außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen), Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Vandalismus, Brand, unvorhersehbare Umstände.

 

Artikel 16 Beschwerden – Mitteilungen

Die Annahme der Lieferung setzt die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen und der vertraglich vorgesehenen Menge voraus.

Die Rüge versteckter Mängel muss innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung gesetzten Frist, vor dem Verfall, schriftlich erfolgen. Reklamationen und Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung unter vor dem Verfall schriftlich beim Lieferanten geltend gemacht werden, d.h. für den Kunden erlischt nach Ablauf dieser Frist jeglicher Anspruch auf Mängelbeseitigung und / oder Unstimmigkeitsgeltungsmachung des verkauften Produkts. In jedem Fall verliert der Kunde das Recht, auf Mängelbeseitigung am Produkt oder den Anspruch auf Ersatz, wenn er die Verwendung des Produkts, um das es sich bei der Reklamation handelt, nicht sofort aussetzt. Die Rücksendung des beanstandeten Produkts muss vom Kunden innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen ab dem Datum der schriftlichen Mängelrüge an den Lieferanten erfolgen. Mit dem Lieferanten nicht vereinbarte Verzögerungen führen automatisch zur Nichtanerkennung der Mängel und zum Erlöschen der Garantie.

Für den Fall, dass festgestellt wird, dass der unverzüglich mitgeteilten Reklamation, nach erfolgter technischer Überprüfung durch den Lieferanten, stattgegeben wird, beschränkt sich die Verpflichtung des Lieferanten auf die Zahlung einer Entschädigung innerhalb der Höchstgrenze des Produktpreises mit der Verpflichtung des Kunden, das reklamierte Produkt im Voraus zurückzusenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich, das anerkannte reklamierte Produkt zu ersetzen. In jedem Fall ist das Recht des Kunden, die Beendigung des Lieferverhältnisses und / oder den Ersatz von Schäden und / oder die Erstattung von Aufwendungen aus irgendeinem Grund zu verlangen, ausgeschlossen. Reklamationen veterinary equipoise for sale oder Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung der Produktrechnung auch nur teilweise auszusetzen oder die Abholung und / oder Bezahlung weiterer Lieferungen auszusetzen.

Artikel 17 Geheimhaltungserklärung

Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm vom Lieferanten in irgendeiner Weise mitgeteilten Unterlagen und Informationen (Know-how) für die gesamte Dauer der Bestellung und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen für einen Zeitraum von drei Jahren als streng vertraulich zu behandeln sowohl jene, die unter bestimmte gewerbliche Schutzrechte fallen, als auch jene, denen dieser Schutz fehlt.

Insbesondere muss der Kunde seinen Geschäftspartnern und / oder Mitarbeitern diese Verpflichtung auferlegen, indem er ihnen verbietet, die erhaltenen Informationen zu missbrauchen, wie zum Beispiel die unzulässige Weitergabe vertraulicher Informationen an Unbefugte.

Artikel 18 Werbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, nicht mit dem Namen Ebner Technology und seinen eingetragenen Marken zu werben. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Ebner Technology.

Artikel 19 Datenschutz

Gemäß der Europäischen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (2016/679) und nachträglicher Änderungen und Ergänzungen verarbeitet Ebner Technology die personenbezogenen Daten des Kunden mit Hilfe von Computer- und Papiersystemen zu funktionalen Zwecken zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses / vorvertraglich gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen unter Beachtung der Grundsätze der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz. Der Datencontroller ist Ebner Technology. Der Kunde kann jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten ausüben und eine vollständige Angabe der Rechte schriftlich unter info@ebner-technology.com anfordern.

Artikel 20 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Die Bestellung wird nach italienischem Recht in jeder Hinsicht geregelt und ausgelegt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder in den auf der Bestellung selbst angegebenen besonderen Bedingungen anders vorgesehen.

Für alle Streitigkeiten ist die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Bozen anerkannt.

 

 

WIRKSAMKEIT DER GARANTIE / AUSSCHLÜSSE

Ebner Technology garantiert die Qualität und ordnungsgemäße Funktion seiner Produkte und reagiert so auf die Beseitigung von Material- oder Konstruktionsmängeln.

Die Garantie wird nach dem Ermessen von Ebner Technology mit der Reparatur oder dem Austausch der defekten Elemente oder der defekten Teile oder des gesamten Produkts durchgeführt.

Im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs des Produkts oder eines Teils davon ändert sich die Gewährleistungsfrist nicht.

Garantiedauer:

Bei Käufen für unternehmerische oder berufliche Tätigkeiten (Verkäufe mit Rechnung oder an MwSt.Nr.-Träger) beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate. Beim Kauf durch den Endverbraucher (Verbraucher) beträgt die Garantie 24 Monate ab dem dokumentierten Kaufdatum. Ebner Technology kann für bestimmte Artikel herkömmliche Garantien mit unterschiedlicher Dauer gewähren.

Es wird keine Garantie für Schäden an Teilen übernommen, die normalem Verschleiß oder Schäden oder Mängeln unterliegen, die durch Manipulationen, unsachgemäße Verwendung und / oder Wartung verursacht wurden.

Die Garantie umfasst keine Arbeiten an der Hydraulik, der Elektrik oder anderen Zubehörteilen, die nicht von Ebner Technology geliefert wurden. Die Garantie kann wie folgt geltend gemacht werden: indem ein Bericht über die festgestellten Schäden an Ebner Technology gesendet wird; Dieser Bericht muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung der Störung und innerhalb der Gewährleistungsfrist gesendet werden. Wenn dies von Ebner Technology als notwendig erachtet wird, senden Sie das Produkt nach Rücksendegenehmigung kostenlos an Ebner Technology. Sie stellen Ebner Technology eine Kopie der Dokumente zur Verfügung, die den Kauf des Produkts belegen und in denen Modell und Seriennummer des Produkts eindeutig und klar identifiziert werden können.

Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Ebner Technology berechtigt, im Falle von Fehlfunktionen oder beim Vorhandensein fehlerhafter Elemente in das Produkt einzugreifen. Das Eingreifen bei fehlender Genehmigung hat die Aufhebung der Garantie zur Folge. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass sich die Verpflichtung zum Eingreifen und zur Lieferung von Ersatzteilen durch Ebner Technology während der Garantiezeit ausschließlich auf Produkte bezieht, die auf italienischem Gebiet verkauft und installiert werden.

Jede Form von Gewährleistung im Rahmen der Gewährleistung von Ebner Technology ist daher für in Italien verkaufte Produkte ausgeschlossen, die anschließend an ausländische Dritte oder an Produktionsstandorte italienischer Unternehmen im Ausland exportiert oder weiterverkauft werden.

In solchen Fällen trägt der Endkunde bei Nichtkonformität des Produkts, die eine Reparatur des Produkts am Standort von Ebner Technology erfordert, die Kosten für Transport, Versand, Versicherung und Zoll bis zum Firmensitz der Ebner Technology in Eppan (BZ), Italien.

Falls es als ausreichend erachtet wird, Ersatzteile für die von defekten Teilen zu liefern, werden diese von Ebner Technology am Standort des Kunden in Italien zur Verfügung gestellt, und Ebner Technology schuldet nichts für die entsprechenden Wiederherstellungsvorgänge.

Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Ebner Technology. Produktstörungen und / oder Abweichungen, die auf die folgenden Ursachen zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen: Transport; das Versäumnis, die im Betriebs- und Wartungshandbuch vorgeschriebenen Wartungsarbeiten hervorzuheben und durchzuführen; Nichtbeachtung der von Ebner Technology zur Verfügung gestellten Anweisungen und Warnungen in Bezug auf Installation und / oder Verwendung; Störungen, Eingriffe, Wartung durch nicht qualifiziertes oder autorisiertes Personal; nichtstandardmäßige oder unsachgemäße Verwendung des Produkts, Nichtbeachtung seines Zwecks und Leitungsumfangs; Folgeschäden, der durch die weitere Verwendung des Geräts durch den Benutzer nach Auftreten der Fehlfunktion verursacht wurden; Verwendung von Ersatzteilen, Bauteilen und Zubehör, die nicht original sind oder nicht von Ebner Technology empfohlen wurden, und dadurch verursachte Schäden; fehlerhafte oder anomale Funktion der elektrischen und / oder hydraulischen Versorgung; Korrosionen, Krustenbildung oder Brüche durch Streuströme, falsche Wasserhärte, Kalkablagerungen, Schlammablagerungen, Kondenswasser, Aggressivität oder Säure, unsachgemäße Entkalkung; Ursachen für höhere Gewalt wie z. B. Frost oder Überhitzung (außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen), Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Vandalismus, Brand, unvorhersehbare Umstände, usw.

Diese Garantie bezieht sich letztlich auf die Richtlinie 99/44 / EG und die geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

 

 

 

© EBNER Technology KG-SAS des Ebner Markus & Co.

Technische Abweichungen, Änderungen, Modellabweichungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung, Änderungen behalten wir uns vor. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise gelten ausschließlich ab Werk Eppan (BZ), Kreuzweg 39. Gerichtsstand Bozen.

 

Der Versand erfolgt immer auf Risiko und Gefahr des Empfängers, auch bei Verkauf frei Haus.